Inhouse-Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer in München

9 Unterrichtseinheiten= 7,5 Stunden
KURSTERMINE

Anfrage inhouse Kurs

Bei einer größeren Anzahl von Ersthelfern(in der Regel 12 Teilnehmern) führen wir den Kurs gerne bei Euch vor Ort durch. Gerne könnt Ihr Euch gemeinsam mit einem Partnerunternehmen anmelden. Fülle einfach das Anfrage-Formular aus, und Du erhältst in Kürze Dein individuelles Angebot.

Für die Einzelpersonen oder kleine Gruppen finden sich Ersthelfer-Kurse in München am Hauptbahnhof und Ostbahnhof regelmäßig statt.

    Inhouse Kurs Anfrage
    1. Einzelheiten dazu regelt unsere Datenschutzerklärung.

    Flexibilität

    Bequem und an Ihr Unternehmen angepasst

    Qualität

    Anerkannt bei der Qualitätssicherungsstelle

    Kompakte Gestaltung

    9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten (verteilt auf 1 Tag oder 2 Abende)

    Preise für ein Erste-Hilfe Kurs für Betrieb Inhouse

    Teilnahmegebühr können wir mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger direkt abrechnen. Damit fallen für Ihr Unternehmen keine Kursgebühren an(nur die Anfahrts- und Aufbaukosten). Weitere Informationen bei dguv.de

     

    Selbstzahler

    oder nichtversicherte Teilnehmer
    49,99/Teilnehmer

     DGUV Vorschrift 1, Grundsätze der Prävention

    Gemäß § 26 der Vorschriften ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet sicherzustellen, dass ausreichend Ersthelfer für die Erste-Hilfe-Leistung zur Verfügung stehen, je nach Anzahl der anwesenden Personen:

    1. Bei einer Anwesenheit von 2 bis 20 Personen muss mindestens ein Ersthelfer vorhanden sein.
    2. Bei mehr als 20 anwesenden Personen gelten folgende Vorgaben: a) In Verwaltungs- und Handelsbetrieben sind 5 % der Anwesenden als Ersthelfer erforderlich. b) In sonstigen Betrieben müssen 10 % der Anwesenden Ersthelfer sein. c) In Kindertageseinrichtungen wird ein Ersthelfer pro Kindergruppe benötigt. d) In Hochschulen beträgt die erforderliche Anzahl 10 % der gemeldeten Personen gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 1 des Sozialgesetzbuches Siebtes Buch (SGB VII).

    Inhouse oder geschlossene Erste-Hilfe Kurse in München

    Die BLR Akademie ist eine ermächtigte Ausbildungsstelle für Erste-Hilfe-Kurs München. Wir bieten gerne Kurse in Ihren Räumlichkeiten an, sofern sie den Vorschriften der DGUV entsprechen, wie beispielsweise eine Mindestgröße von 50m² für den Schulungsraum. Sollten Sie keine geeigneten Räume haben, können wir auch geschlossene Kurse in unseren Filialen am Hauptbahnhof oder Ostbahnhof durchführen.

     

    Wir würden uns sehr freuen, wenn wir uns einmal hier in der Ersthelfer-Ausbildung in München kennenlernen.

    Häufig gestellte Fragen zum Thema „Erste-Hilfe Kurs für Betriebe in München“:

    Wieviele Ersthelfer müssen im Betrieb anwesend sein?

    Nach § 26 Abs. 1 der „Grundsätze der Prävention“ DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1/GUV A1) errechnet sich die Anzahl der Ersthelfer, die mindestens zur Verfügung stehen müssen, wie folgt:

    1. Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
    2. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:    
      a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % Ersthelfer der anwesenden Versicherten
      b) in sonstigen Betrieben 10 % Ersthelfer der anwesenden Versicherten

     

    In welchen Abständen soll Ersthelfer einen Erste-Hilfe-Kurs wiederholen?
    Die Unfallkassen und die Berufsgenossenschaften akzeptieren beide einen Erste-Hilfe Kurs, wenn er nicht älter als 2 Jahre ist. Um Ersthelfer zu bleiben, ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das sogenannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.
    Was müssen Teilnehmer zum Erste-Hilfe-Kurs mitbringen?

    Teilnehmer müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Ein Schüler- oder Studentenausweis reicht nicht aus!

    Da die Kurse mehrere Stunden dauern, ist es ratsam, Essen und Getränke mitzubringen. Ebenso ist auf bequeme Kleidung zu achten, da während des Kurses viele praktische Übungen gemacht werden.

     

    Pausen während der Kurse?
    In unseren Erste-Hilfe-Kursen sind regelmäßige kleine Pausen vorgesehen. Für Verpflegung kommen wir nicht auf, die Teilnehmer sollen für sich eine Brotzeit mitbringen.
    Unterschied zwischen einer Brandschutz-Unterweisung und der Brandschutzhelfer-Ausbildung?

    Gemäß DGUV Information 205-023 ist es erforderlich, dass alle Mitarbeiter eines Unternehmens regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über die vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen in ihrem Arbeitsbereich sowie das Verhalten im Notfall informiert werden.

    Zusätzlich ist es notwendig, dass jedes Unternehmen eine angemessene Anzahl von Mitarbeitern bestimmt, die über eine entsprechende theoretische und praktische Ausbildung als Brandschutzhelfer verfügen. Gemäß den Richtlinien der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 sollte dieser Anteil bei einer normalen Brandgefährdung mindestens 5% betragen.

    Wann müssen mehr als 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer im Unternehmen ausgebildet werden?

    In Bereichen mit erhöhtem Brandrisiko, hoher Personenanzahl, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte kann es erforderlich sein, eine größere Anzahl von Brandschutzhelferinnen und -helfern vorzuhalten.

     

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