Information zum Corona-Virus (letztes Update: 04.05.2020 20:55)
Auch für BLR Akademie ist das Corona- Virus ein Thema, das höchste Aufmerksamkeit erhält. Wir stehen dazu im engen Kontakt mit den Landesgesundheitsämtern und dem Robert Koch Institut. Die Gesundheit unserer Mitarbeiter und der Teilnehmer in den Kursen hat für uns oberste Priorität.
Update 04.05.2020 20:55
Verbot auf Veranstaltungen und Versammlungen wurde landesweit bis 10.05 verlängert.
Update 20.04.2020 17:51
Verbot auf Veranstaltungen und Versammlungen wurde landesweit bis 03.05 verlängert.
Update 16.03.2020 16:47
Wir halten uns an die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung https://www.bayern.de/corona-pandemie-bayern-ruft-den-katastrophenfall-aus-veranstaltungsverbote-und-betriebsuntersagungen/.
Von 17. März bis vorerst 19. April finden keine Erste Hilfe Kurse statt. Grund ist die Eindämmung des Coronavirus. Wir bitten um Verständnis und informieren auf unserer Website, sobald wieder Kurse angeboten werden.
Ihr BLR Akademie Team
Wie ist zu verfahren bei Überschreitung der Fortbildungsfrist für Ersthelfer?
Nach der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer „in der Regel“ in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Sollte die Fortbildungsfrist auf Grund der Absagen im Rahmen der Corona-Virus-Pandemie-Planung überschritten werden, lässt die Forderung insbesondere in der aktuellen Situation einen gewissen Handlungsspielraum offen. Bei deutlicher Überschreitung oder in Zweifelsfällen sollte erneut eine Teilnahme an einer Ersten-Hilfe-Ausbildung erfolgen. Gegebenenfalls ist der Betriebsarzt in die Entscheidung mit einzubinden. Der zeitliche Umfang der Ausbildung ist identisch mit der Fortbildung und beträgt ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten (Nettoausbildungszeit: 6h 45 min).
