AED- Gesetzesänderung

AED

Rechtlich abgesichert ist ein Laie, wenn er einen automatisierten externen Defibrillator (AED) zum Zwecke der ersten Hilfe einsetzt. Hier gilt zu wissen, dass ein AED unter das Gesetz der Medizinprodukte fällt. Der Betreiber ist dazu verpflichtet, sein Gerät regelmäßig zu überprüfen. Allerdings gibt es für diese Regelung auch Ausnahmen. Für das Jahr 2017 ist seitens des Bundesministerium für Gesundheit nämlich eine Rechtsänderung geplant, die alle AED`s betrifft, die im öffentlichen Raum eingesetzt werden. Das betrifft zum Beispiel Bahnhöfe und Flughäfen. Wenn die dort eingesetzten AED´s selbsttestend sind, kann eine Kontrolle für sicherheitstechnische Aspekte durchaus entfallen, vorausgesetzt, der Betreiber führt einen regelmäßigen Sichttest durch.

In unseren Erste Hilfe-Kursen werden die Teilnehmer an das Thema „Automatisierte Externe Defibrillation“ (AED) herangeführt.

BLR-Akademie.de verwendet Cookies sowie Google Analytics um Ihnen das bestmögliche Ergebnis zu gewährleisten. Detaillierte Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter dem Link "Mehr Infos"

Mehr Infos